Die EU und die Streunerhunde – ein Drama in unzähligen Akten (1.Teil)
Feb 28th, 2009 | von normen | Rubrik: Aktuelle InformationenNun, zugegebenermaßen, die Geschichte, die ich Ihnen schreibe scheint recht weit hergeholt, da eigentlich alle Hunde gechipt und via Tasso oder anhand der Steuermarke identifizierbar sind.
Aber nun zur Geschichte:
Stellen Sie sich vor, Sie gehen mit Ihrem Hund spazieren und plötzlich entdeckt dieser die große Freiheit und büxt aus.
Nun stellen Sie sich weiter vor, dass Ihr Hund gefunden und in ein Tierheim gebracht wird. Während Sie Ihren Schatz suchen vergehen aus welchen Gründen auch immer mehr als 10 Tage.
Als Sie nun endlich den entscheidenen Tipp bekommen, dass die netten Finder das Tier in das Tierheim XY gebracht haben, teilt man Ihnen im Tierheim mit, dass Ihr Hund nach der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 10 Tagen getötet wurde.
Kann nicht passieren, denken Sie jetzt?
Stimmt, im Moment kann so etwas nicht passieren, da eine solche Frist in Deutschland – im Gegensatz zu anderen Ländern in Europa – nicht exisitiert.
Noch nicht …
Die Vorschläge zum Dog Control Program der OIE
Im Mai 2008 hat die EU beschlossen, eine neue Tiergesundheitsstrategie zu entwickeln.
Die OIE, also die World Organisation for Animal Health, nimmt ihre Arbeit auf und erarbeitet Richtlinien zur Tiergesundheit.
Das klingt erstmal toll, allerdings sollte man sich vom Namen der Organisation nicht verwirren lassen. Das, was die OIE tut, hat nämlich nichts mit Gesundheit im herkömmlichen Sinne zu tun, sondern vielmehr der Gesunderhaltung von Tieren um diese maximal (aus)zu nutzen. Hier geht es also um Rendite und nicht um Tierschutz. Außerdem soll die OIE verhindern, dass Tiere Seuchen auf Menschen übertragen. Auch hierbei geht die Organisation nicht besonders zimperlich vor, wie Vorfälle wie die Vogelgrippe oder der BSE-Skandal eindrucksvoll belegen.
Einmal jährlich entwirft die OIE Richtlinien zur “Tiergesundheit”, im Oktober 2008 liegt schliesslich ein Papier vor mit dem Namen “DRAFT GUIDELINES ON STRAY DOG POPULATION CONTROL”, in dem es um den Umgang mit Streunerhunden geht.
Dieses Dokument enthält diverse Anspielungen und Vorschläge, die für berechtigte Sorge unter TierschützerInnen sorgen:
“Mit diesem Programm ist geplant, die Streunerproblematik EU weit […] zu beenden und die Zahl der freilebenden Hunde drastisch auf ein von der Bevölkerung toleriertes Maß zu reduzieren.
Es ist die Rede davon, die Tiere einzufangen, über einen angemessenen Zeitraum zu verwahren, um etwaigen Besitzern die Möglichkeit zu geben, diese wiederzufinden. Innerhalb der 10 Tage-Frist soll die Möglichkeit bestehen, die Tiere zu adoptieren. Die Adoption kann auch durch Tierhändler geschehen, die die Tiere dann in Versuchslabore verkaufen könnten. Geregelt ist die neue Besitzerschaft nicht. Findet sich kein Besitzer, dann ist die “humane” Beseitigungder Streunerhunde geplant.” (Quelle: IZT Germany)
Und nun kommen wir zu der eingangs erzählten Geschichte:
“Den Ausführungen ist nicht zu entnehmen, dass sich dies nur auf die südlichen Länder Europas mit Streuner”problematik” bezieht, sondern daß dies EU-weit vorgesehen ist.
Heißt das, dass auch in Deutschland beispielsweise Tierheimtiere nicht länger als diese Zeit aufbewahrt werden müssen und ebenfalls eingeschläfert werden müssen oder an Labore abgegeben werden können?” (Quelle: IZT Germany)
Das Dokument, auf dass sich diese Informationen bezieht, finden Sie übrigens hier.
Ganz nebenbei fällt hier der zeitliche Zusammenhang zu REACH, der neuen Europäischen Chemikalienverordnung, auf. Diese Verordnung ist bei TierschützerInnen in der Kritik, da auch Daten, die in Tierversuchen gewonnen werden, als Prüfergebnisse anerkannt werden. Laut der Ärzte gegen Tierversuche ist davon auszugehen, dass REACH eine Steigerung der Tierversuchszahlen zur Folge haben wird, obwohl die Übertragbarkeit der Ergebnisse von Tierversuchen auf den Menschen auch unter Wissenschaftlern und Medizinern zunehmend angezweifelt wird. (Quelle: Wikipedia.de)
Schätzungen gehen davon aus, dass in den nächsten 12 Jahren bis zu 40 Millionen mehr Versuchstiere erforderlich sein werden.
Das Papier der OIE lässt vermuten, dass die benötigten Tiere demnächst aus dem Dog Control Program kommen könnten. Es werden aber auch konkrete Vorschläge gemacht, wie mit den Tieren umzugehen ist:
Wenn die Beseitigung der überschüssigen Tiere die einzige Wahl ist, sollte das Töten unter der Regelung durch eine zuständige Behörde und “human” gestaltet werden. (Aus dem Papier der OIE)
So soll die Population der Steunertiere z.B. auch durch den Ausschluss von Nahrungsquellen verkleinert werden. Es soll auch Tötungsmethoden wie durch T61, ein Mittel, welches das genaue Gegenteil von humanem Töten ist. Ohne Vollnarkose und bei falscher Anwendung bedeutet es einen sehr langen und qualvollen Tod, der sich über Stunden hinziehen kann.
Andere von der OIE als human zugelassene Methoden sind Vergasen, Ausbluten, Töten mit verschiedenen Medikamenten, die Muskellähmungen vor dem Eintritt des Todes hervorrufen, Bolzenschussmethode mit anschließendem Hirnscrambling durch das Bolzenschussloch (beim noch lebenden Tier!), Keulen, Kaliumchlorid (mit dem Hinweis, dass dies sehr schmerzhaft ist) und anderes. Human sind all diese Tötungsarten nicht und das Wort “Euthanasie” verliert hier vollkommen seine ursprüngliche Bedeutung.
Integriert werden soll die Kontrolle der Streunertiere in die neue Tiergesundheitsstrategie der EU.
Im Gegensatz zur OIE Richtlinie unterscheidet die EU nicht zwischen Hunden und Katzen, sondern plant ihre Gesetzgebung für alle streunenden Haustiere einzubringen.
Es gibt bereits die EUROPEAN CONVENTION FOR THE PROTECTION OF PET ANIMALS ( Strasbourg, 13.XI.1987). Diese wurde aber leider nicht von allen Staaten anerkannt und unterschrieben. Sie wird – wie es scheint – durch die neue Tiergesundheitsstrategie der EU hinfällig werden.
Sollte es hierzu bereits eine EU Verordnung geben, was wir noch nicht wissen, ist diese sofort geltendes Recht in den EU Ländern und muss umgesetzt werden. (Quelle: IZT Germany)
Reaktionen auf die Veröffentlichung – Verwirrung und Beschwichtigung
Nachdem der Entwurf der OIE an die Öffentlichkeit gelangte, reagierten natürlich viele Menschen empört darauf. Natürlich wurden denn auch verschiedene Politiker und Organisationen darauf angesprochen. Und siehe da, wie es der Zufall so wollte, kam auch prompt eine Reaktion, die die erregten Gemüter beschwichtigen wollte:
Liebe Tierschützer,
dieser Entwurf kursiert zur Zeit in Tierschutzkreisen. Dr. Haferbeck von PeTA hat bereits recherchiert und kann Entwarnung geben.Diese “Entwurfsrichtlinie über Hundepopulationssteuerung” wurde – wie täglich viele weitere zu allen möglichen Themen – von Lobbyisten eingebracht, glücklicherweise jedoch nicht weiter verfolgt.
Der Deutsche Tierschutzbund schriebt dazu:
Aktuelle Angaben zum Stand des Entwurfs zur Kontrolle von frei lebenden Hunden unter dem Gesichtspunkt der Tiergesundheit können Sie der Website der Weltorganisation für Tiergesundheit OIE entnehmen.
Fassen wir zusammen, lesen wir zwischen den Zeilen und begeben wir uns einmal in die niederen Gefilde europäischer Amtssprache:
Es gibt einen aktuellen Stand, den man einsehen kann. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass hier noch keine Entscheidung getroffen wurde, die Vorschläge also nicht abgelehnt wurden.
Daraus geht hervor, dass der Fokus der geplanten Maßnahmen vor allem auf den Gesundheitsproblemen, die von frei lebenden Hunden ausgehen können – also die Tollwutübertragung – liegt.
Es geht also VOR ALLEM um Gesundheitsgefahren, was bedeutet, das es eben NICHT NUR um die erwähnten Gefahren geht.
Daher wird das Augenmerk auch keineswegs auf die Tötung von Straßentieren gelegt, sondern es wird eine Vielfalt von Lösungsmöglichkeiten angesprochen, insbesondere auch die Kastration und das wieder Freilassen am alten Platz und nicht zuletzt auch Gespräche mit Bevölkerung und Politik. Es ist damit kein Programm zur Ausrottung von Straßenhunden.
Die Vielfalt von Lösungsmöglichkeiten beinhaltet tatsächlich auch Kastrationen und Aufklärung. Allerdings gehören zu den erwähnten Lösungsmöglichkeiten eben auch die weiter oben erwähnten. Hier noch mal das Zitat aus dem Papier:
Wenn die Beseitigung der überschüssigen Tiere die einzige Wahl ist, sollte das Töten unter der Regelung durch eine zuständige Behörde und “human” gestaltet werden.
Auch eine weitere Antwort aus Brüssel beunruhigt die Tierschützer:
Anträge oder Programme – wie das “Dog Control Program”, auf das Sie uns hingewiesen haben – kursieren momentan im Internet, im Europäischen Parlament finden jedoch Vorschläge, die das Problem von streunenden Hunden oder Katzen durch Töten der Tiere lösen wollen, keinen Anklang.
Der Autor schreibt, dass solche Vorschläge keinen Anklang finden. Gleichzeitig bedeutet dies jedoch, dass es eben solche Vorschläge sehr wohl gibt.
Teil 2 folgt in Kürze.
Folgende Petitonen sollten Sie unbedingt unterstützen:
Deutsch: http://www.gopetition.com/online/25523.html
EN: http://www.gopetition.com/online/25513.html
Peta: http://www.peta.de/aktionsaufrufe/untersttzen_sie_den_euabgeordneten.2057.html
Albert-Schweizer-Stiftung: http://albert-schweitzer-stiftung.de/tierschutz-aktiv/petition-strassentiere
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