Offener Brief an Landrätin
Von Normen | 23. Februar 2009 | Kategorie: Aktuelle Informationen |Bösartig gesagt, war ich immer der Meinung, dass fähige Menschen nicht in die Politik gehen, da in der Wirtschaft viel mehr verdient werden kann … Manchmal schmerzt die Ignoranz mancher Menschen dann doch sehr.
Aber nun zum Thema:
Pro Iure Animalis hatte vor einiger Zeit ein Grundsatzpapier zur Jagd veröffentlicht. (wir berichteten).
Wie viele Entscheidungsträger und Politiker erhielt die Landrätin des Landkreises Südliche Weinstraße, Frau Theresia Riedmaier, im Januar 2009 unsere Ausarbeitung “Jagd in Deutschland – eine kritische Analyse und daraus resultierende Forderungen”. Der Landkreis Südliche Weinstraße kommt als einer unserer Heimatlandkreise in Sachen Jagd besondere Aufmerksamkeit zu. Frau Riedmaier antwortete und mit folgendem Schreiben – lesen Sie hier!
Pro Iure Animalis hat aus diesem Grunde folgenden offenen Brief geschrieben, den wir gerne veröffentlichen:
Frau Landrätin Theresia Riedmaier
Kreisverwaltung SÜW
An der Kreuzmühle
76829 Landau
18. Februar 2009
Offener Brief
Sehr geehrte Frau Riedmaier,
danke für Ihr Schreiben vom 03.02.2009 in Bezug auf unseres Ausarbeitung „Jagd in Deutschland – eine kritische Analyse …“ und die damit verbundenen belehrenden Worte; Sie erklärten uns, dass nach dem Bundesjagdgesetz, dem Landesjagdgesetz und den angegliederten Verordnungen die Jagd in Deutschland erlaubt ist. Auch wenn Sie es nicht für möglich halten, können Sie davon ausgehen, dass es bei uns angekommen ist, dass Jagd in Deutschland erlaubt ist. Wissen Sie eigentlich, dass das Jagdgesetz aus dem Jahr 1934 stammt?
Mit Verlaub, sehr geehrte Frau Riedmaier, offensichtlich erschließt sich Ihnen nicht im geringsten, welche Position wir vertreten, welches das Anliegen des Grundsatzpapiers ist. Wir unterstellen zu Ihren Gunsten, dass Sie sich mit der Thematik und unseren Ausarbeitungen, unserer Korrespondenz mit Ihnen und Ihrem Haus nicht beschäftigt haben. Jede andere Annahme würde Sie in einem noch schlechteren Licht stehen lassen.
Sie beziehen sich in Ihrem Schreiben auf das Bundesjagdgesetz, das Landesjagdgesetz und die angegliederten Verordnungen. Richtig, dies ist der rechtliche Rahmen, in der Jagd stattzufinden hat und stattfinden kann.
Im Sinne des Tier- und Umweltschutzes wäre schon viel erreicht, wenn dieser Rahmen eingehalten werden würde. Dies ist definitiv nicht der Fall! Wir verzichten hier darauf, die Einzelheiten zu dieser Behauptung im Detail zu erörtern – alle Unterlagen, die diese Behauptung stützen, können Sie in Ihrer Unteren Jagdbehörde, bei Ihrer Umweltbehörde, bei Ihrer
Abfallbehörde und dem Veterinäramt einsehen. Falls dies zu Ihrer Überzeugung nicht ausreicht, haben Sie sicher als Landrätin auch die Möglichkeit Einsicht in die Akten der Polizeidienststelle Landau und Annweiler zu erhalten. Aber das Problem liegt tiefer.
Sie verweigern das Gespräch mit uns, ja, raten sogar anderen dazu, das Gespräch mit uns zu verweigern. Wie lange wollen Sie denn noch unsere Geduld missbrauchen, Frau Riedmaier? Wie lange wollen Sie gebetsmühlenhaft wiederholen, dass alles von Seiten der Kreisverwaltung getan wird, um die Einhaltung der Gesetze bezüglich der Jagd zu gewährleisten? Fakt ist: durch die bisherige Jagdpraxis, die von Seiten der Kreisverwaltung mindestens toleriert wird, entsteht ein erhebliches Gefährdungspotential für die Bevölkerung, auf das wir mehrfach hingewiesen haben. Die Fortdauer dieses Missstandes steht somit in Ihrer politischen Verantwortung!
Wann merken Sie endlich, dass die Besetzung der Unteren Jagdbehörde mit einem Jäger in Richtung Interessenvermischung und Befangenheit zumindest ein „Geschmäckle“ hat, wie der Schwabe sagt. Wann erkennen Sie Ihre politische Instinktlosigkeit, sich auf der Frontseite von der Website der Jäger der „Kreisgruppe Südliche Weinstrasse“ zu positionieren?
Und wann, Frau Riedmaier, wird Ihnen die moralische Ungeheuerlichkeit bewusst, die tiefe Verachtung die Sie unseren Mitgeschöpfen entgegenbringen, wenn Sie Menschen protegieren, deren Hobby in der Auslöschung von Lebewesen besteht?
Es ist nicht die Aufgabe eines Politfunktionärs, sein persönliches Netzwerk zu pflegen, sondern das Wohl des Landes – und das bedeutet explizit auch das Wohl der Tiere – sicherzustellen. Es kommt nicht nur darauf an, ein Amt zu erlangen, man muss auch die ethische und moralische Integrität haben, es auszufüllen! Es sind Amtsinhaber wie Sie, die bei den Bürgern
eine tiefe Politikverdrossenheit hervorrufen.
Der regelmäßige Blick in die Tagespresse und auch der Blick „hinter die Kulissen“ verrät, dass konsequenter Einsatz für die Anliegen der Bürger – nicht nur in Bezug auf den Tier- und Umweltschutz – für Sie offensichtlich Fremdwörter sind. Eine fatale Mischung aus Lobbyismus und Aussitzen drängender Probleme scheint das vorherrschende Prinzip Ihres persönlichen politischen Denkens und Handelns zu sein, aber hier verzichten wir ebenfalls auf detaillierte Ausführungen.
Frau Riedmaier, vor dem Hintergrund all dessen fragen wir uns – wie übrigens auch große Teile der Bevölkerung der Südlichen Weinstraße –, ob Sie das Ihnen anvertraute politische Amt überhaupt in angemessenem Maß ausfüllen und ausführen können.
Die despektierliche Art Ihres Umgangs mit Problemen und Menschen – letztmalig dokumentiert in Ihrem Schreiben vom 03.02.2009 – bestärken diesen Zweifel zutiefst.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Gunter Bleibohm, Harald Hoos, Willi Schuppert, Dr. Bettina Volpe
pro iure animalis
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