Rottweiler auf der Liste :-(
Von Normen | 22. Februar 2009 | Kategorie: Aktuelle Informationen |Wie TASSO in seinem aktuellen Newsletter berichtet, stehen Rottweiler und Rottweiler-Mixe in Hessen seit Januar 2009 auf der berüchtigten “Kampfhundeliste”.
So dürfen Rottweiler, die nach dem 30.12.2008 geboren wurden, nur noch mit Erlaubnis des zuständigen Ordnungsamtes gehalten und geführt werden. Der Besitzer muss über einen Sachkundenachweis verfügen. Außerdem müssen die Rottis nun einen Wesenstest machen. Irgendwie vermute ich, dass nun jede Menge Rottis am 29.12. geboren worden und der Boxer-Mix einen neuen Farbschlag bekommt …
Je nach Gemeinde muss das Tier zusätzlich einen elektronischen Chip tragen, mit dem es eindeutig zu identifizieren ist. Hundebesitzer, die Rottweiler und Rottweiler-Mischlinge bereits vor dem 30. Dezember 2008 gehalten haben, müssen dies der zuständigen Ordnungsbehörde schriftlich bis spätestens 30. Juni 2009 anzeigen.
Die hessische Hundeverordnung listet zehn Rassen als “vermutlich gefährlich” auf. Das sind Pitbull-Terrier, Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka und Rottweiler. Aus der Liste fielen Mastiff und Mastino Napoletano.
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