Vier Pfoten.eu: Anmerkungen zum Protest gegen ein angebliches Europagesetz zur Tötung von Streunertieren
Von Normen | 16. März 2009 | Kategorie: Aktuelle Informationen |Immer wieder berichteten wir in letzter Zeit über die OIE-Richtlinien zur Tiergesundheit und den darin angesprochenen Umgang mit sogenannten Streunertieren. Diese Richtlinie hat zu vielen Reaktionen und Petitionen geführt, die die Richtlinien teilweise irreführend oder gar falsch auslegen.
Nun hat die Organisation Vier Pfoten einige Anmerkungen hierzu veröffentlicht:
Die zahlreichen im Internet kursierenden Aufrufe und Petitionen sind leider nur teilweise zutreffend und führen bei der Bevölkerung als Empfänger zu erheblichen Missverständnissen – und bei den damit befassten Politikern vermutlich eher zur Verstimmung. Das Missverständnis gipfelt in der schlichtweg falschen Behauptung, es gäbe bald ein „Europäisches Gesetz zur Massentötung von Streunertieren“.
VIER PFOTEN liegt deshalb daran, hier einige Fakten zurecht zu rücken, da falsche Petitionen das ohnehin in der Politik sehr ambivalente Image von Tierschützern nicht gerade verbessern und unsere differenzierte politiische Überzeugungsarbeit auf der europäischen Ebene eben nicht unterstützen, sondern sogar das Gegenteil bewirken könnten.
Wir vertreten selbstverständlich das gleiche Grundanliegen wie die Petenten, dass das Problem der Streunertiere und zwar mit humanen Methoden gelöst werden muss. Hierzu ist aus unserer Sicht die Zuständigkeit der EU erforderlich, weil die Mitgliedstaaten dazu entweder wirtschaftlich nicht in der Lage sind oder trotz eindeutiger nationaler Gesetze diese nicht vollziehen wollen oder beides.
Nachfolgend hier die wichtigsten Stichworte:
Ausgangspunkt:Die Komplexität des Themas kommt daher, dass Tierschutz kein eigenes Politikfeld ist wie etwa inzwischen der Umweltschutz. Die Zuständigkeiten für den Tierschutz sind daher stets in Zusammenhang mit den EU Themen der Gemeinsamen Agrarpolitik, der Tiergesundheit als Bestandteil der Lebensmittelkette, also letztlich der Gesundheit des Menschen – und als Handelsgut gegeben. Es gibt durchaus Fortschritte in der europäischen Tierschutzpolitik , doch diese sind noch nicht so weit gediehen, dass wir eine vergleichbare ‚EU Karriere‘ wie im Umweltschutz haben, eine eigene Generaldirektion Tierschutz wäre zu wünschen. Man muss gleichzeitig realistisch sein und darf die anderen Problemstellungen in Europa nicht ignorieren , die die Menschen hier bewegen – der Tierschutz hat es schwer in Brüssel. Daher erfordert unsere Arbeit qualitativ hohes Niveau, überzeugende Argumente und fundierte Unterlagen.
Zu den kursierenden Meldungen sei daher hier ein Versuch unternommen, etwas Klarheit in diese zum Teil oder sogar ganz falschen Aussagen und Forderungen zu bringen:
Ein solches Gesetz gibt es nicht und ist auch nicht geplant. Im Gegenteil.
Die EU ist rechtlich grundsätzlich nicht zuständig für Heimtiere und auch nicht für die Streunertiere. Dies gibt es nur im engen Rahmen des gewerblichen Handels mit Zuchttieren oder der privaten Verbringung von z.B. Haushunden über Grenzen, hierzu gibt es tiergesundheitliche europäische und Handelsrichtlinien.Eine solche Zuständigkeit wird (zurecht) immer mehr gefordert – und zwar vom EU Parlament und von Tierschutzorganisationen als Interessenvertreter der europäischen Bürgerinnen und Bürger.
Das Europäische Parlament forderte am 22. Mai 2008 mit überwältigender Mehrheit eine
Zuständigkeit der EU für die Streunertiere im Rahmen der Tiergesundheitsstrategie der EU Kommission. Das bedeutet, dass Impfstrategien als Vorbeugungsmaßnahmen anstatt zu Heilen (bzw. Keulen) nicht nur für landwirtschaftliche Nutztiere, Wildtiere und Haustiere, sondern auch für verwilderte Haustiere, wie sie dort genannt sind, gelten sollen. Die Tiergesundheitsstrategie der EU Kommission ist im übrigen ebenfalls kein Gesetz, sondern ein politisches Programm (2007-2013) mit dem Titel „Vorbeugen ist besser als Heilen“.Ferner haben die Abgeordneten des Europaparlaments Alain Hutchinson, Neil Parish und David Hammerstein eine Schriftliche Erklärung zu Heimtieren und Streunertieren initiiert, siehe www.vier-pfoten.eu. Ebenso gab die Europaabgeordnete Elisabeth Jeggle MEP das ein ein klares Statement dazu ab in der Broschüre „Science based solutions for the management of stray dogs in Europe“ 7/8 October 2008. Und nicht zuletzt gibt es zunehmende Anfrage der Parliamentarier an die EU Kommission, so auch von den Europaabgeordneten Hiltrud Breyer und Cem Özdemir, um nur einige deutschen Mitglieder des Europaparlaments zu nennen.
VIER PFOTEN fordert die Zuständigkeit der EU in der Conclusion ihrer EU Streunertiere Konferenz am 7. Oktober 2008 in Brüssel (Broschüre kann angefordert werden, alle Vorträge dazu auf der Website).
Dies fordert auch die Hessische Landesregierung mit Ihrer Tierschutzbeauftragten Frau Dr. Martin und der Bund gegen Missbrauch der Tiere, ENT und Tasso e.V. ebenfalls, um nur einige Partner zu nennen. Mit einem gemeinsamen Parlamentarischen Abend in Brüssel im Februar 2008 haben wir mit der Landesvertretung Hessen erstmals die Einbeziehung der Streunertiere in die Tiergesundheitsstrategie gefordert.Es gibt vom Europarat in Strassburg (zu unterscheiden von der EU) eine Konvention (Empfehlung) zu Streunertieren, die jedoch ebenfalls nicht rechtsverbindlich ist, und die in etwa kaum die Hälfte der Mitgliedsländer des Europarates unterzeichnet haben. Auch eine solche Konvention ist kein Gesetz, sondern ein völkerrechtlicher Vertrag und nicht unmittelbar sondern indirekt rechtsverbindlich, stärker politisch bindend.
Offenbar beziehen sich hier die besagten Petenten auf den Entwurf einer Richtlinie der
Welttiergesundheitsorganisation (OIE), eine Organisation, die in erster Linie im Sinne der Tierseuchenbekämpfung entstanden ist, sehr intensiv auch für die Entwicklungsländer und Schwellenländer arbeitet und sich nun auch dem Tierschutz mehr und mehr zuwendet.Richtig ist, dass diese Organisation in diesem Richtlinienentwurf die Tötung gesunder Straßentiere als Bestandteil einer global gültigen Lösung des Problems sieht. Immerhin hat die OIE in ihrer Tierschutz-Resolution vom 22. Oktober 2008 in Kairo „humane Methoden“ zur Reduzierung der Überbevölkerung der Streunertiere gefordert. Die ursprünglich im Text enthaltene unbegrenzte Tötung und Beseitigung von Streunertieren wurde auf Betreiben der anwesenden Tierschutzorganisationen zumindest eher als Ausnahmeregelung für einige Länder formuliert und in eine Fussnote verschoben.
An dieser Stelle kommt zum Tragen, dass VIER PFOTEN hier eine (die einzige) Übereinstimmung mit den Aufrufen im Internet hat: auch VIER PFOTEN vertritt von jeher die klare Auffassung, dass das Töten gesunder Tiere unter keinem Aspekt zu befürworten ist, mit Ausnahme der veterinärmedizinisch indizierten Euthanasie einzelner z.B. schwer kranker Tiere. Wir handeln auch dementsprechend in unserem Projekt „Stray Animal Care“ SAC .
Nachgewiesenermaßen ist das Töten keine nachhaltige Methode, da sich in einer Umgebung entsprechend den Rahmenbedingungen die Rudel immer wieder erneuern. Hierzu finden Sie u.a. einen Vortrag mit Statistiken, der im Rahmen unserer oben genannten Streunertiere-Konferenz im Oktober 2008 in Brüssel gehalten wurde, auf unserer Webseite (Dr. Chinny Krishna, Paolo Dalla Villa, Ioana Dungler etc.). Zweitens lehnen wir dies ebenso aus verantwortungsethischen Gründen ab. Wir halten in unseren Schulprojekten die Kinder zu einer verantwortungsvollen Haltung gegenüber dem Tier an- das Töten und Beseitigen von Streunertieren steht dem diametral entgegen.
Broschüren unserer Konferenz sind bei uns noch in begrenzter Anzahl kostenlos zu erhalten. Die Vorträge sind in voller Länge auf unserer Website. Im letzten Teil der Konferenz wurde über die Tötung als Methode sehr kontrovers diskutiert.
VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz 9. März 2009
Director European Policy
Dr. Marlene Wartenberg
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